Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?

Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich Selbstbehalt durch die Versicherer übernommen. Zu beachten sind die individuell festgelegten Franchisen.

Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen sein.

Die Patientenbeteiligungen werden der Klientin oder dem Klienten direkt in Rechnung gestellt. Ebenso erfolgt die Rechnungsstellung für hauswirtschaftliche sowie andere nicht kassenpflichtige Leistungen direkt an die Klientin oder den Klienten.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.