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Ärztlich verordnete Pflege, Bedarfsabklärung und Beratungen werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Ein Selbstbehalt gemäss kantonaler Gesetzgebung ist von den Klientinnen und Klienten zu tragen. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden teilweise von Zusatzversicherungen übernommen.

Unsere Tarifliste:

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